6.
Aufsicht und haftungsrechtliche Grundlagen bei der Durchführung einzelner Praxiserfahrungen
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Praxiserfahrungen in Form von Betriebsbesichtigungen, Betriebserkundungen, Arbeitsplatzerkundungen, kooperativen Projekten sowie ein- und mehrtägigen Praktika, unabhängig davon, ob diese verpflichtend oder ergänzend stattfinden.