7.
Regelungen für berufliche Schulen
Berufliche Orientierung ist an den beruflichen Schulen durch die grundsätzliche berufsbezogene Ausrichtung verankert. Sofern an den Bildungsgängen der beruflichen Schulen verpflichtend oder fakultativ Praktika durchgeführt werden, gelten die in Nummer 6 festgelegten Regelungen. Darüber hinaus führen die beruflichen Schulen weitere Maßnahmen der beruflichen Orientierung gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern durch.