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Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Datenschutz an öffentlichen Schulen
INHALTSÜBERSICHT
1. Allgemeines, Geltungsbereich
2. Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern sowie von deren Erziehungsberechtigten
3. Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten von Lehrkräften, Referendarinnen und Referendaren sowie Anwärterinnen und Anwärtern
4. Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Schulevaluation (§ 114 SchG)
5. Inkrafttreten
Anlage 1: Datenschutzrechtliche Hinweise für den Gebrauch privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Anlage 2: Aufnahmebogen Schülerinnen und Schüler
Anlage 3: Belehrung zum Datenschutz, Datengeheimnis
Anlage 4: Merkblatt Betroffenenrechte
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Einzelvorschrift
Aktuelle Gesamtvorschrift
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Normgeber:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Aktenzeichen:
13-0557.0/106
Erlassdatum:
04.07.2019
Fassung vom:
04.07.2019
Gültig ab:
01.09.2019
Quelle:
Gliederungs-Nr:
2041
Fundstelle:
K. u. U. 2019, 111
5.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. September 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen vom 5. Dezember 2014 (K.u.U. 2015, S. 15) außer Kraft.