Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
Die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen ab den EU-Schwellenwerten richtet sich nach der VSVgV. Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen erfolgt im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb oder ein wettbewerblicher Dialog zulässig. Verhandlungen im nicht offenen Verfahren sind unzulässig.
Die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte richtet sich nach § 51 UVgO. Dem öffentlichen Auftraggeber stehen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen die Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung.