§ 3
Besonderheiten der gymnasialen Oberstufe
(1) In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe sind das Fach Französisch, das bilinguale Fach Geschichte auf Französisch sowie die bilingualen Fächer Gemeinschaftskunde und Geographie auf Französisch zu besuchen.
(2) Am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe entscheiden die Schülerinnen und Schüler, ob neben der allgemeinen Hochschulreife gleichzeitig die französische Hochschulzugangsberechtigung erworben werden soll.
(3) In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe findet die Abiturverordnung Gymnasien der Normalform in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Bei einer Entscheidung für den gleichzeitigen der Erwerb der französischen Hochschulzugangsberechtigung neben der allgemeinen Hochschulreife gilt Satz 1 einschließlich der besonderen Bestimmungen zum Erwerb der französischen Hochschulzugangsberechtigung neben der allgemeinen Hochschulreife (Abibac).
Fußnoten
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