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VwV Beschaffung 2018
INHALTSÜBERSICHT
1 Ziele und Anwendungsbereich
2 Grundsätze der Beschaffung
3 Angemessene Beteiligung des Mittelstandes an öffentlichen Aufträgen
4 Ablauf des Vergabeverfahrens
5 Anzuwendende Regelungen
6 Dokumentation und Vergabevermerk
7 Vertraulichkeit und Kommunikation im Vergabeverfahren (eVergabe)
8 Wahl der richtigen Verfahrensart
9 Vergabeservice des Logistikzentrums Baden-Württemberg (LZBW) bei Einzelbeschaffungen
10 Leistungsbeschreibung, Aufgabenbeschreibung, Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte
11 Aufteilung von Aufträgen und Zulassung von Nebenangeboten
12 Vergabeverfahren
12.1 Vergabeunterlagen.
12.1.1 Umfang
12.1.2 Vertragsbedingungen
12.2 Vorinformation, Auftragsbekanntmachung
12.3 Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
12.4 Anforderung an die Beauftragung von Unterauftragnehmer
12.5 Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
12.6 Öffnung der Angebote
13 Prüfung und Wertung der Angebote
14 Nachverhandlung und Aufklärung
15 Unterrichtung, Vergabebekanntmachung, Aufhebung
16 Statistikpflicht
17 Gemeinsame Beschaffung
18 Schlussbestimmungen
Anlage 1 (zu Nummer 10.3.1.2): Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen Ergänzende Vertragsbedingung
Anlage 2 (zu Nummer 10.3.2.2): Beschaffung von Baumaschinen
Anlage 3 (zu Nummer 12.1.2): Erklärung gemäß Nummer 12.1.2 Buchstabe g
Anlage 4 (zu Nummer 17.1, 17.2 und 17.5): Gegenstände der gemeinsamen Beschaffung
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Einzelvorschrift
Aktuelle Gesamtvorschrift
Gesamtvorschriften-Liste
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Normgeber:
Landesregierung
Aktenzeichen:
64-0230.0/160
Erlassdatum:
24.07.2018
Fassung vom:
24.07.2018
Gültig ab:
01.10.2018
Gültig bis:
31.12.2024
Quelle:
Gliederungs-Nr:
708
Fundstelle:
GABl. 2018, 490
12.1.1
Umfang
Der Umfang der Vergabeunterlagen ergibt sich aus § 29 VgV beziehungsweise § 21 UVgO.