§ 4
Aufnahmevoraussetzung
Die Deutsch-Französischen Grundschulen nehmen vorrangig Kinder von französischen oder deutsch-französischen Familien auf. Weitere Kinder werden im Rahmen der verbleibenden Aufnahmekapazitäten und nach Maßgabe der pädagogischen Belange der Schule, insbesondere der französischen Sprachkenntnisse der Kinder auf muttersprachlichem Niveau, aufgenommen.
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