§ 5
Unterrichtssprache und Unterrichtsfächer
(1) An der Deutsch-Französischen Grundschule Freiburg im Breisgau ist die französische Sprache die Unterrichtssprache in den Fächergruppen I und II; die Fächergruppe I umfasst die Fächer »Französisch«, »Geschichte«, »Erdkunde« und »Staatsbürgerkunde«; die Fächergruppe II umfasst das Fach »Mathematik« sowie das Fach »Naturwissenschaften und Technik«. Auf diese Fächer finden die französischen Bildungspläne Anwendung. Für die Fächer »Deutsch«, »Bewegung, Spiel und Sport«, »Kunst/Werken«, »Musik« und »Religionslehre« gilt der baden-württembergische Bildungsplan der Grundschule; die Unterrichtssprache in diesen Fächern ist in der Regel die deutsche Sprache.
(2) Für die französische Abteilung der Deutsch-Französischen Grundschule Stuttgart-Sillenbuch gelten folgende Bestimmungen:
- 1.
in der Elementarstufe
- a)
ist in der Regel die französische Sprache die Unterrichtssprache in den Fächern »Französisch«, »Mathematik«, »Geschichte«, »Erdkunde« und »Staatsbürgerkunde«; hierfür gelten die französischen Bildungspläne;
- b)
gilt für das Fach »Deutsch« der baden-württembergische Bildungsplan der Grundschule; die Schülerinnen und Schüler werden je nach Sprachkenntnis in Gruppen aufgeteilt; Anfängerinnen und Anfänger erhalten Intensivunterricht;
- c)
ist die deutsche Sprache die Unterrichtssprache in den Fächern »Sachunterricht«, »Kunst/Werken«, »Musik«, »Bewegung, Spiel und Sport« sowie im Fach »Religionslehre«; hierfür gilt der baden-württembergische Bildungsplan der Grundschule; im Fach »Mathematik« werden Aufgaben in deutscher Sprache angeboten;
- d)
finden zwei Wochenstunden Methodologie in der französischen oder in der deutschen Sprache statt;
- 2.
in der Aufbaustufe
- a)
ist die französische Sprache die Unterrichtssprache in den Fächern »Französisch«, »Mathematik«, »Sport«, »Geschichte«, »Erdkunde«, »Staatsbürgerkunde«, »Naturwissenschaft«; es gelten die französischen Bildungspläne;
- b)
gilt im Fach »Deutsch« der baden-württembergische Bildungsplan der Grundschule; die Schülerinnen und Schüler werden je nach Sprachkenntnis in zwei Gruppen aufgeteilt; Anfängerinnen und Anfänger erhalten Intensivunterricht;
- c)
ist die deutsche Sprache die Unterrichtssprache in den Fächern »Sachunterricht«, »Kunst/Werken«, »Musik«, »Bewegung, Spiel und Sport« sowie »Religionslehre«; es gilt der baden-württembergische Bildungsplan der Grundschule;
- d)
sollen Lehrplaninhalte in den Fächern »Geschichte«, »Erdkunde«, »Staatsbürgerkunde« und »Naturwissenschaft« bilingual behandelt werden, sofern sie dem Sachunterricht, Kunst/Werken und Musik zuzuordnen sind;
- e)
werden im Fach »Mathematik« Aufgaben in der deutschen Sprache angeboten;
- f)
finden zwei Wochenstunden Methodologie in der französischen oder in der deutschen Sprache statt.
(3) Es sollte im Durchschnitt zu 70 Prozent in der französischen Sprache unterrichtet werden.
Fußnoten
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