§ 5
Art, Umfang und Höhe des Zuschusses
Die freien Träger von Ersatzschulen erhalten im Wege der Projektförderung einen Zuschuss als Festbetrag in Höhe von 37 Prozent des zuschussfähigen Bauaufwands. Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat wird ein Zuschuss in Höhe von 65 Prozent des zuschussfähigen Bauaufwands gewährt, wenn durch den Betrieb der Schule die Einrichtung eines entsprechenden öffentlichen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat nicht erforderlich wird. Der Zuschuss wird in zehn jährlichen Raten von gleicher Höhe ausbezahlt (§ 18 Absatz 10 Satz 6
PSchG).
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