§ 6
Zuschussfähiger Bauaufwand
Der zuschussfähige Bauaufwand orientiert sich an dem Bauaufwand, der für die Schaffung des erforderlichen Schulraums einer entsprechenden oder vergleichbaren öffentlichen Schule notwendig ist. Der Bauaufwand ist zuschussfähig, soweit er im Rahmen einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen Planung zur Behebung des von der obersten Schulaufsichtsbehörde als erforderlich anerkannten Schulraumbedarfs entsteht. Für die förderfähigen Räume und Flächen, die Festsetzung des zuschussfähigen Bauaufwands sowie die nicht förderfähigen Aufwendungen gilt die Verwaltungsvorschrift für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger entsprechend.
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