§ 10
Sonstige Bestimmungen
Im Übrigen gelten für das Kurssystem §§ 3 bis 5, 6 Absatz 1 und 2, §§ 7, 8, 10 Absatz 3, § 11 Absatz 2 und 3, § 12 Absatz 3 Satz 1 und 2, § 13 Absatz 4, § 14
AGVO mit der Maßgabe entsprechend, dass in den Zeugnissen Verhalten und Mitarbeit nicht bewertet werden.
Fußnoten
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