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- 6.
Antragsverfahren
- 6.1
Die Zuwendungen werden auf schriftlichen oder elektronischen Antrag gewährt.
- 6.2
Es sind grundsätzlich die vom Kultusministerium herausgegebenen Formulare zu verwenden. Diese können aus dem Internet unter http://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Sonstige+Formulare+und+Merkblaetter heruntergeladen werden.
- 6.3
In allen geeigneten Fällen sollen Sammelanträge und, soweit möglich, Gesamtanträge für einzelne Förderprogramme gestellt werden.
- 6.4
Die Anträge müssen unbeschadet der Nummer 5.1 bis zum 1. April des laufenden Rechnungsjahres bei der Bewilligungsbehörde vorliegen; diese kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.
- 6.5
Die Musikschulen reichen ihre Anträge über den Landesverband der Musikschulen ein, der zum Vorliegen der geltenden Fördervoraussetzungen Stellung nimmt.
Diese Vorschrift wird von folgenden Dokumenten zitiert
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