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Unterstützungsmaßnahmen
In der Orientierungsstufe der weiterführenden Schulen hat die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler einen hohen Stellenwert. Mit Hilfe von Diagnoseverfahren, zum Beispiel Lernstand 5, kann der Unterstützungsbedarf festgestellt werden. Auf dieser Grundlage aufbauend entwickeln die Lehrkräfte individuelle Unterstützungsmaßnahmen vor allem für die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen. Neben integrativen Maßnahmen sind auch additive Angebote möglich. Die Verantwortung für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen trägt die Schulleitung.
Diese Vorschrift wird von folgenden Dokumenten zitiert
Verwaltungsvorschriften der Länder
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