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- 12.
Sportjugend Baden-Württemberg
Für die Vergütung von Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten wird der Sportjugend Baden-Württemberg auf der Grundlage der im Staatshaushaltsplan festgelegten Stellenzahl eine Zuwendung zu den anerkannten Personalkosten als Festbetrag von mindestens 44 000 Euro pro Stelle gewährt. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der jährlichen Gesamtbewilligung. Ferner erhält sie Zuwendungen für die laufenden Aufwendungen und die projektbezogenen Aufwendungen der Sportjugenden.
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