Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien
zur Bildung von Stäben bei außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophen
(VwV Stabsarbeit)
Vom 29. November 2011 – Az.: 5-1441/16 –
Fundstelle: GABl. 2011, S. 567
Die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Bildung von Stäben bei außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophen vom 3. August 2004 (GABl. 2004 S. 685) tritt nach der Anordnung der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen vom 27. Juli 2010 (GABl. 2010 S. 277) am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Sie wird hiermit in der bisherigen Fassung neu erlassen. Sie tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.
Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien
zur Bildung von Stäben bei außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophen (VwV Stabsarbeit)
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