- 1.1
Zweck des Organisationserlasses
Mit dieser Verwaltungsvorschrift wird die Verteilung der im Landeshaushalt für den Unterricht in Form von Stellen zur Verfügung gestellten Ressourcen auf die einzelnen Schulen geregelt. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, vergleichbare und transparente Zuweisung der Lehrkräfte zu gewährleisten.
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