Vertretungsreserve
Im Landeshaushalt stehen insgesamt 1.775 Stellen für Vertretungen zur Verfügung. Aus dieser Vertretungsreserve weisen die Schulaufsichtsbehörden zum Beginn des Schuljahres Stammschulen Lehrerdeputate für Vertretungsfälle, die Lehrerreserve, zu. Die Stammschule hat diese Lehrerwochenstunden im Unterricht so einzuplanen, dass jederzeit in entsprechendem Umfang geeignete Vertretungslehrkräfte zur Verfügung gestellt werden können, die gegebenenfalls an andere Schulen abgeordnet werden. Die Dauer der Abordnungen soll in der Regel nicht unter drei Wochen liegen.
An den einzelnen Schularten sind in folgendem Umfang Deputate für die Lehrerreserve einzusetzen:
Schulart | Umfang |
Grundschulen | 431 Deputate |
Werkreal- und Hauptschulen | 68 Deputate |
Realschulen | 238 Deputate |
Gemeinschaftsschulen einschließlich auslaufender Züge Werkreal- und Hauptschule beziehungsweise Realschule | 168 Deputate |
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren | 140 Deputate |
Gymnasien | 420 Deputate |
Berufliche Schulen | 310 Deputate |
Die unteren Schulaufsichtsbehörden können in begründeten Fällen für ihren Bereich im Rahmen der ihnen zugewiesenen Deputate Umschichtungen zwischen den Schularten vornehmen. Die Vertretungsreserven in den einzelnen Schularten können darüber hinaus im Bedarfsfall auch schulartübergreifend eingesetzt werden.