Grundschulen
Die Grundschulen erhalten für die errechneten Klassen und Gruppen als Direktzuweisung
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die Lehrerwochenstunden für den Unterricht nach Kontingentstundentafel je Zug,
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ggf. Differenzierungsstunden für jahrgangsübergreifenden Unterricht,
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ggf. Stunden für die Fortführung der Klassen von 1 nach 2 bzw. 3 nach 4,
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ggf. Stunden auf Grund von Erlassen (Schulversuche, Ganztagsbetrieb),
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ggf. Stunden für Vorbereitungsklassen,
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ggf. Stunden des sonderpädagogischen Budgets für inklusive Maßnahmen.
Die beiden deutsch-französischen Grundschulen werden im Schuljahr 2020/2021 nach den bisher geltenden Regelungen versorgt.
Berechnungsgrundlage sind die folgenden Parameter zur Klassen- und Gruppenbildung:
Klassenart | Mindest- schüler- zahl | Klassen- / Gruppen- teiler |
Regelklassen |
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– | jahrgangsbezogen | 16 | 28 |
– | jahrgangsübergreifend | 16 | 25 |
Religionslehre, Sport |
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– | jahrgangsbezogen | 8 | 28 |
– | jahrgangsübergreifend | 8 | 25 |
Vorbereitungsklassen | 10 | 24 |
Sprachförderkurse | 4 | 16 |
Muttersprachliche Klassen | 12 | 25 |
Jahrgangsübergreifende Klassen sind verbindlich dann zu bilden, wenn die Mindestschülerzahl 16 für die Klassenbildung in zwei aufeinander folgenden Klassenstufen unter Berücksichtigung des Klassenteilers 25 unterschritten wird, Freiwillig gebildete jahrgangsübergreifende Klassen bedürfen der Genehmigung der unteren Schulaufsichtsbehörde.
Für jahrgangsübergreifende Klassen werden je nach Klassengröße zusätzlich Lehrerwochenstunden für Differenzierungsmaßnahmen zugewiesen, nämlich 2 LWS bei 16 bis 20 Schülern, 3 LWS bei mehr als 20 Schülern.
Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden erhalten für jede genehmigte Vorbereitungsklasse an Grundschulen zwei Lehrerwochenstunden, die sie den Grundschulen bedarfsgerecht zuweisen.
Kurse zur Sprachförderung oder nachgehenden Sprachförderung können klassen-, jahrgangs- oder schulartübergreifend gebildet werden. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden weisen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Stellen je Gruppe bis zu vier Lehrerwochenstunden zu.
Muttersprachliche Klassen erhalten die von Lehrkräften des Landes Baden-Württemberg erteilten Lehrerwochenstunden.
Für örtlich getrennte Außenstellen von Grundschulen sind die Lehrerwochenstunden wie für selbstständige Schulen zu berechnen.