Werkreal- und Hauptschulen
Die Werkreal- und Hauptschulen erhalten für die errechneten Klassen und Gruppen als Direktzuweisung
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die Lehrerwochenstunden für den Unterricht nach Kontingentstundentafel je Zug,
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Stunden für teilnehmerbezogene Teilungen für Religionslehre / Ethik und Sport,
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Stunden für teilnehmerbezogene Teilungen für Wahlpflichtunterricht,
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den Teilungsstundenpool für die Klassen 5 bis 9 und für Klasse 10,
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ggf. Stunden für Schüler in Klasse 10 in Abhängigkeit von der Zahl derer, die die Hauptschulabschlussprüfung anstreben,
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ggf. zusätzliche Stunden für jahrgangsübergreifende Klassen,
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ggf. Stunden auf Grund von Erlassen (Schulversuche, Ganztagsbetrieb),
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ggf. Stunden für Vorbereitungsklassen,
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ggf. Stunden des sonderpädagogischen Budgets für inklusive Maßnahmen.
Berechnungsgrundlage sind die folgenden Parameter zur Klassen- und Gruppenbildung:
Klassenart | Mindest- schüler- zahl | Klassen- / Gruppen- teiler |
Regelklasse |
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– | jahrgangsbezogen | 16 | 30 |
– | jahrgangsübergreifend | 16 | 28 |
Religionslehre, Ethik, Sport |
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– | jahrgangsbezogen | 8 | 30 |
– | jahrgangsübergreifend | 8 | 28 |
Wahlpflichtfächer: Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES), Technik | 12 | 30 |
Wahlfach Informatik | 12 | 30 |
Vorbereitungsklassen | 10 | 24 |
Sprachförderkurse | 4 | 16 |
Jahrgangsübergreifende Klassen sind an Werkreal- und Hauptschulen dann einzurichten, wenn auf einer Stufe die Mindestschülerzahl 16 für die Klassenbildung unter Berücksichtigung des Klassenteilers 28 unterschritten wird.
Für jahrgangsübergreifende Klassen werden je nach Klassengröße zusätzlich Lehrerwochenstunden für Differenzierungsmaßnahmen zugewiesen, nämlich 3 LWS bei 16 bis 19 Schülern, 6 LWS bei 20 bis 23 Schülern und 8 LWS bei mehr als 23 Schülern.
Für die Klassenstufen 5 bis 9 erhalten die Werkreal- und Hauptschulen für die unter Berücksichtigung ihrer pädagogischen Schwerpunkte und der örtlichen Gegebenheiten gebildeten Gruppen im Fächerverbund, im Wahlpflichtbereich sowie für den Basiskurs Medienbildung einen Teilungsstundenpool von 18 Lehrerwochenstunden je Zug. Werkrealschulen erhalten für jede nach den oben genannten Parametern gebildete Klasse 10 einen zusätzlichen Teilungsstundenpool von vier Lehrerwochenstunden.
Falls Schüler der Klassenstufe 10 die Hauptschulabschlussprüfung anstreben, werden bei bis zu acht Schülern vier Lehrerwochenstunden, bei mehr als acht Schülern sechs Lehrerwochenstunden zusätzlich zugewiesen.
Kurse zur Sprachförderung oder nachgehenden Sprachförderung können klassen-, jahrgangs- oder schulartübergreifend gebildet werden. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden weisen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Stellen je Gruppe bis zu vier Lehrerwochenstunden zu.
Die Zuweisung des sonderpädagogischen Budgets für inklusive Maßnahmen erfolgt bedarfsgerecht durch die untere Schulaufsichtsbehörde.