Verordnung des Kultusministeriums über die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium der dreijährigen Aufbauform sowie in die allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien der sechs- und siebenjährigen Aufbauform
(Aufnahmeordnung für das allgemein bildende dreijährige Aufbaugymnasium und für die allgemein bildenden und beruflichen sechs- und siebenjährigen Aufbaugymnasien)
Vom 6. September 2005