[Vorherige Fassung]
§ 6
Ausbildungsleitung
Die Direktorin oder der Direktor des Seminars sind Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter. Sie sind verantwortlich für die gesamte Ausbildung.
§ 6 - Ausbildungsleitung [Ausgewählte Fassung vom 03.11.2020, gültig ab 14.11.2020] ...
Fassungsvergleich ...
§ 6
Ausbildungsleitung
Die Direktorin oder der Direktor des Seminars sind Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter. Sie sind verantwortlich fürSeminarleitung leitet die gesamte Ausbildung.