Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten
nach dem Landesbeamtengesetz, nach dem Landesreisekostengesetz,
der Landestrennungsgeldverordnung und dem Landesdisziplinargesetz im Kultusressort
(KMZuVO)
Vom 5. Juni 2014
[Vorherige Fassung]
§ 6
Ermächtigung nach § 25 Absatz 3 AzUVO
Die Leiterinnen und Leiter der Staatlichen Schulämter, des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung, des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg, des Forums Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg, der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, des Landesmedienzentrums und des Schulbauernhofs Niederstetten-Pfitzingen werden im Rahmen von § 25
Absatz 3 AzUVO ermächtigt, Erholungsurlaub ohne Genehmigung in Anspruch zu nehmen.
§ 6 - Ermächtigung nach § 25 Absatz 5 AzUVO [Ausgewählte Fassung vom 12.11.2020, gültig ab 21.11.2020] ...
Fassungsvergleich ...
§ 6
Ermächtigung nach § 25 Absatz 35 AzUVO
Die Leiterinnen und Leiter der Staatlichen Schulämter, des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung, des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg, des Forums Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg, der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, des Landesmedienzentrums und des Schulbauernhofs Niederstetten-Pfitzingen werden im Rahmen von § 25
Absatz 35 AzUVO ermächtigt, Erholungsurlaub ohne Genehmigung in Anspruch zu nehmen.