§ 2
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt die Lernmittelverordnung vom 11. Dezember 2001 (GBl. 2002 S. 1) außer Kraft.
(2) Die im Lernmittelverzeichnis (Anlage) enthaltenen Bestimmungen der notwendigen Lernmittel treten mit Ausnahme der Bestimmungen über grafikfähige Taschenrechner in Kraft
- 1.
am 1. August 2004 für Schüler der Klassen 1 und 2 der Grundschulen sowie für Schüler der Klassen 5 und 6 der Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien,
- 2.
am 1. August 2006 für die übrigen Schüler der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien.
Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ist die Lernmittelverordnung in der bisherigen Fassung anzuwenden.
(3) Die im Lernmittelverzeichnis (Anlage) enthaltenen Bestimmungen über grafikfähige Taschenrechner treten in Kraft.
- 1.
am Tage nach ihrer Verkündung für die Klasse 11 und die Jahrgangsstufen 1 und 2 der allgemein bildenden Gymnasien, für die Eingangsklasse und die Jahrgangsstufen 1 und 2 der beruflichen Gymnasien sowie für die Berufsoberschulen - Oberstufe - und die zur Fachhochschulreife führenden Bildungsgänge der beruflichen Schulen,
- 2.
am 1. August 2007 für Schüler der Klasse 8 der allgemein bildenden Gymnasien,
- 3.
am 1. August 2008 für Schüler der Klasse 9 der allgemein bildenden Gymnasien,
- 4.
am 1. August 2009 für Schüler der Klasse 10 der allgemein bildenden Gymnasien.
Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmungen über grafikfähige Taschenrechner ist für alle Schüler der Klassen 7 bis 10 im neunjährigen Bildungsgang sowie für alle Schüler der Klassen 7 bis 9 im achtjährigen Bildungsgang ein nicht grafikfähiger Taschenrechner notwendiges Lernmittel.
Stuttgart, den 19. April 2004
Dr. Schavan
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