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Verordnung des Kultusministeriums
über die Datenverarbeitung für statistische Erhebungen und
schulübergreifende Verwaltungszwecke an Schulen
Vom 10. Juli 2008
Anlage 1
(zu § 2)
- A.
Von Schulen und deren Außenstellen werden folgende Merkmale erhoben:
- 1.
Adressdaten der Schule (Name, Anschrift, Dienststellen- oder Schulnummer, Telekommunikationsdaten)
- 2.
Schulart, Bildungsgänge, Schwerpunkte/Profile
- 3.
Rechtsstellung
- 4.
Betreuungsform
- 5.
Art des Schulträgers
- 6.
Unterrichtsorganisation
- a)
Klassen, Kurse, jahrgangsgemischte Lerngruppen
- b)
Angebote für besondere Schülergruppen (insbesondere Ausländer- und Aussiedlerförderung, LRS-Angebote, Zusatzunterricht, Arbeitsgemeinschaften)
- c)
Unterrichtselemente (Bildungsgang, Klassenstufe, Soll-Stunden, Ist-Stunden, Schüler, Lehrkräfte)
- d)
Schulversuch
- e)
Sprachenfolge
- f)
Kooperationen (zum Beispiel sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, gymnasiale Oberstufe, Grundschule/weiterführende Schule)
- 7.
Bundesjugendspiele
- 8.
Anzahl zurückgestellter Schüler/vorzeitig eingeschulter Schüler (auch Direkteinschulung in Klasse 2, Ausschulung aus Klasse 1)
- 9.
Übergangsverfahren auf weiterführende Schulen
- 10.
Ermäßigungen, Anrechnungen, Freistellungen
- 11.
Beratungsstellen
- 12.
Warteliste (von Schülern)
- 13.
Daten für die Berechnung von Zuschüssen an Privatschulen
- 14.
Schulräume (insbesondere Art und Größe)
- 15.
Informationstechnische Ausstattung (Programme und Geräte)
- 16.
(Unterrichtssituation während des Schuljahres (insbesondere erteilter Unterricht und Vertretungen)
- B.
Von Schülern werden folgende personenbezogenen Merkmale erhoben:
- 1.
Name, Vorname
- 2.
Anschrift
- 3.
Geburtsdatum
- 4.
Geburtsort
- 5.
Aussiedler
- 6.
Geschlecht
- 7.
Migrationshintergrund
- a)
Staatsangehörigkeit
- b)
Verkehrssprache in der Familie beziehungsweise im häuslichen Umfeld
- c)
Geburtsland
- 8.
Religionszugehörigkeit
- 9.
Heimunterbringung
- 10.
Teilnahme am Unterricht (insbesondere Bildungsgang, Klasse, Fach, mit beziehungsweise ohne Anspruch auf sonderpädagogisches Bildungsangebot)
- 11.
Praktikum
- 12.
Schullaufbahn (Übergang, Versetzung)
- 13.
Schulabschluss (Qualifikation, Ergebnis)
- 14.
Schulanfänger
- 15.
Schulpflicht
- 16.
Betreuungsform und Betreuungsumfang
- 17.
Ausbildungsberuf, Beschäftigungsstatus (zum Beispiel Jungarbeiter, Praktikant, arbeitslos)
- 18.
Beschäftigungsbetrieb
- 19.
Umschulung
- 20.
Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot nach Förderschwerpunkten
- 21.
Fördermaßnahmen
- C.
Von Lehrkräften werden folgende Merkmale erhoben:
- 1.
Personalnummer
- 2.
Name, Vorname, Geburtsname
- 3.
Geschlecht
- 4.
Geburtsdatum
- 5.
Geburtsort
- 6.
Staatsangehörigkeit
- 7.
Adresse
- 8.
Familienstand
- 9.
Anzahl der Kinder
- 10.
Religionszugehörigkeit
- 11.
Titel
- 12.
Akademische Grade
- 13.
Amts- und Dienstbezeichnung
- 14.
Besoldungs-/Vergütungsgruppe
- 15.
Beschäftigungsverhältnis (einschließlich Beurlaubung)
- 16.
Funktionen an der Schule
- 17.
Lehrkraftkategorie
- 18.
Lehrbefähigungen
- 19.
Prüfungen
- 20.
Behinderungsgrad
- 21.
Eintrittsart
- 22.
Eintritts-/Austrittsdatum
- 23.
Befristungszeitraum
- 24.
Schulart
- 25.
Schultyp
- 26.
Abwesenheit, Abordnung, Tätigkeit außerhalb des Schulbereichs (zum Beispiel an einem Schulkindergarten)
- 27.
Unterrichtseinsatz
- a)
Regelstunden
- b)
Nachlässe auf das Regelstundenmaß (insbesondere Stunden und Gründe)
- c)
Mehrarbeitsunterricht
- d)
erteilter Unterricht
- e)
Unterricht an anderer Schule
- f)
Unterrichtsfach, Klasse
- 28.
Klassenlehrer
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