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- 7.4
Auswahlverfahren
- 7.4.1
Erfüllen mehr Ausbildungsverhältnisse die Fördervoraussetzungen als Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren wie folgt durchgeführt:
- 7.4.2
Die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten werden entsprechend dem Anteil der in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen lebenden Kindern unter sechs Jahren proportional auf die Stadt- und Landkreise verteilt.
- 7.4.3
Die nach Nummer 7.4.2 auf den jeweiligen Stadt- und Landkreis entfallenden Fördermöglichkeiten werden auf die im Stadt- und Landkreis ausbildenden Träger im Verhältnis der von diesen im Stadt- und Landkreis angebotenen Ausbildungsplätze verteilt.
- 7.4.4
Einrichtungen, an denen ein Ausbildungsplatz bereits durch eine Förderung durch die Fachkräfteoffensive des Bundes beginnend mit dem Ausbildungsjahr 2019/2020 erfolgt, werden nachrangig berücksichtigt. Dies gilt entsprechend ebenfalls für Einrichtungen, an denen ein Ausbildungsplatz bereits im Rahmen der 1. Tranche nach dieser Verwaltungsvorschrift gefördert wird.
- 7.4.5
Bei gleichem Rang nach Durchführung des Auswahlverfahrens nach Nummer 7.4.1 bis Nummer 7.4.4 entscheidet das Los.
- 7.4.6
Die Auswahl erfolgt durch das Kultusministerium unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft Pädagogische Fachkräfte, der die Kommunalen Landesverbände, die katholischen und evangelischen Trägerverbände der Kindertageseinrichtungen, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt Baden-Württemberg und der Kommunalverband für Jugend und Soziales angehören.
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Dokument 14 von 472
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