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- 9.
Weitere Regelungen zum Verfahren
- 9.1
Die Beträge zur Förderung des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses werden bei durchgehender Durchführung der Ausbildung in Höhe der unter Nummer 5 benannten Beträge pro vollem Monat gewährt. Bei untermonatigem Beginn oder Ende der Ausbildung sowie einer Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses erfolgt ein Abzug auf Tagesbasis.
- 9.2
Die Antragsformulare und Vordrucke werden von der L-Bank auf deren Homepage bereitgestellt.
- 9.3
Das Kultusministerium kann mit Schreiben an die Gemeinden oder durch eine Veröffentlichung auf seiner Homepage Hinweise und Erläuterungen zum Verfahren geben.
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Dokument 14 von 472
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