Stundenbudget
Allen öffentlichen beruflichen Schulen steht ein Stundenbudget zur Unterrichtsorganisation zur Verfügung.
Zur Planung ihrer Unterrichtsorganisation erhalten sie zunächst ein vorläufiges Stundenbudget, das die obere Schulaufsichtsbehörde auf der Grundlage der in der Statistik des Schuljahres 2018/2019 ausgewiesenen Ist-Stunden in Absprache mit der Schule spätestens zum 1. Februar 2019 festgelegt hat.
Die Berechnungsgrundlagen aller Schulen bilden den Ausgangswert für die Verteilung der vorhandenen Ressourcen durch die oberen Schulaufsichtsbehörden. Den Schulen wird der entsprechende Anteil an den verfügbaren Ressourcen zugewiesen. Dabei berücksichtigt die obere Schulaufsichtsbehörde insbesondere auch die Versorgungssituation der jeweiligen Schule.
Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Unterrichtsversorgung können die oberen Schulaufsichtsbehörden weitere Maßnahmen (zum Beispiel Zielvereinbarungen mit Schulen) ergreifen.
Das endgültige Stundenbudget wird durch die obere Schulaufsichtsbehörde auf der Basis der nachfolgenden Regelungen ermittelt.