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Berufliche Schulen
Die Schulen informieren bis spätestens 10. April 2019 die für die Lehrerzuweisung zuständige obere Schulaufsichtsbehörde nach deren Vorgaben im Rahmen des Lehrerbedarfsberichts über die vorgesehene Klassenbildung für das Schuljahr 2019/2020 und über Veränderungen beim fächerspezifischen Lehrerbedarf.
Ergeben sich bei Unterrichtsbeginn auf Grund der tatsächlich angetretenen Schülerinnen und Schüler Änderungen gegenüber der vorgesehenen Klassenbildung, hat die Schule unverzüglich die obere Schulaufsichtsbehörde zu informieren.
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