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Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiZuVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Februar 1990
Eingangsformel
§ 1 - § 9
§ 1 - Geltungsbereich
§ 2 - Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden
§ 2 a - Zuständigkeit bei falscher Namensangabe
§ 3 - Zuständigkeit der Ministerien
§ 4 - Zuständigkeit der Regierungspräsidien
§ 5 - Zuständigkeit der Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaften
§ 6 - Zuständigkeit des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
§ 7 - Zuständige Stelle bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen
§ 8 - Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften
§ 9 - Zuständigkeit des Staatlichen Hafenamtes Mannheim
§ 10 - § 14
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Einzelnorm
Aktuelle Gesamtausgabe
Gesamtausgaben-Liste
Vorherige Fassung
Amtliche Abkürzung:
OWiZuVO
Dokumenttyp:
Verordnung
Quelle:
Gliederungs-Nr:
4541
Verordnung der Landesregierung über
Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(OWiZuVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Februar 1990
Aktuell gültige Fassung der Gesamtausgabe
OWiZuVO gültig ab: 01.11.2020
Frühere Fassungen der Gesamtausgabe ...
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