§ 2
Besonderheiten der Stundentafel für die
Klassen 5 bis 10
(1) Die erste Pflichtfremdsprache ist Französisch und wird bis zum Ende der Klasse 9 in nach Vorkenntnissen der französischen Sprache differenzierenden Klassen unterrichtet. Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Vorkenntnissen in der französischen Sprache erfolgt auf muttersprachlichem Niveau.
(2) Die zweite Pflichtfremdsprache ist Englisch und beginnt zu Beginn der Klasse 6 mit vier Stunden. In Klasse 5 ist ein zweistündiger Kurs zu besuchen.
(3) Im Fach Deutsch wird bis zum Ende der Klasse 6 in nach Vorkenntnissen der deutschen Sprache differenzierenden Klassen unterrichtet.
(4) Für Schülerinnen und Schüler im Sinne von Absatz 1 Satz 2 wird in den Klassen 5 bis 7 ein einstündiger Unterricht im Fach Geschichte mit geographischen Bezügen in französischer Sprache (Histoire / Géographie) zusätzlich angeboten.
(5) In Klasse 7 wird das Fach Geographie, in Klasse 8 das Fach Geschichte und in Klasse 9 das Fach Gemeinschaftskunde jeweils bilingual in französischer Sprache unterrichtet.
(6) Die Abweichungen von der Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Gymnasien der Normalform gemäß Anlage 1
der Stundentafelverordnung Gymnasien in der jeweils geltenden Fassung ergeben sich aus der Anlage.
Fußnoten
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