§ 1
Errichtung, Rechtsstellung, Sitz
(1) Im Geschäftsbereich des Kultusministeriums wird das Forum Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg (FFB BW) als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet.
(2) Das Forum Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg hat seinen Sitz in der Region Stuttgart.
(3) Das Kultusministerium führt die Dienst- und Fachaufsicht.
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