§ 2
Aufgaben
(1) Das Forum Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg ist verantwortlich für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung, die Prozessbegleitung bei der individuellen Förderung von Kindern und die Unterstützung und Beratung von Trägern von Kindertageseinrichtungen in ihrer Arbeit.
(2) Zu den Aufgaben gehören insbesondere
- 1.
Vernetzung von Praxis und Theorie auf allen Ebenen der frühkindlichen Bildung,
- 2.
Unterstützung bei der Qualitätsentwicklung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung,
- 3.
Unterstützung bei der Qualifizierung sowie Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal,
- 4.
Unterstützung bei der systematischen Begleitung und Evaluation von Entwicklungsprozessen an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege,
- 5.
Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, basierend auf einer Datenanalyse mit anschließender Qualitätssicherung,
- 6.
Beratung und Unterstützung der Handlungspartner im Feld der Kindertagesbetreuung und
- 7.
Darstellung und Veröffentlichung von Erkenntnissen, beispielsweise durch Publikationen, Fachtagungen und Öffentlichkeitsarbeit.
(3) Das Forum Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg kann im Rahmen seiner Aufgaben nach Absatz 2 mit anderen regionalen, nationalen oder internationalen Einrichtungen und Partnern insbesondere aus Wissenschaft, Wirtschaft, der Fort- und Weiterbildung sowie den Trägern von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kooperieren, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben des Forums Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg zweckmäßig ist.
Fußnoten ...
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