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Vergabeservice des Logistikzentrums Baden-Württemberg (LZBW) bei Einzelbeschaffungen
Die Auftraggeber teilen dem LZBW dazu die fachlichen Leistungsvorgaben mit. Bei der Durchführung der Ausschreibungsverfahren folgt das LZBW den Vorgaben der Auftraggeber, soweit nicht vergaberechtliche Vorschriften entgegenstehen. Die Zuschläge werden vom LZBW nach Maßgabe des Vergaberechts im Einvernehmen mit den Auftraggebern erteilt.
Das LZBW stellt den Auftraggebern seinen Personal- und Sachaufwand für den Vergabeservice in Rechnung.
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