Art und Umfang, Förderzeitraum, Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendungen werden bei Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung in Form von Zuschüssen zu den Ausbildungskosten gewährt. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt in zwei Tranchen. Der jeweilige Förderzeitraum umfasst für die
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1. Tranche das erste und zweite Ausbildungsjahr im Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2022
und für die
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2. Tranche das erste und einen Teil des zweiten Ausbildungsjahres im Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 28. Februar 2023.
Die Höhe des pauschalen Zuschusses zu der Ausbildungsvergütung richtet sich am Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes, Besonderer Teil Pflege aus. Seine Höhe beträgt (pro Monat und auszubildender Person) für
– | das erste Ausbildungsjahr: | 1.350 € |
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– | das zweite Ausbildungsjahr: | 1.500 €. |
Der Zuwendungsempfänger hat Eigenanteile zum Beispiel für die mit der Organisation der Ausbildung anfallenden Sach- und Personalausgaben, Beträge, die über die genannten Festbeträge hinausgehen sowie gegebenenfalls Ausgaben für die Übernahme von Schulgeld zu leisten.