§ 4
Wissenschaftlicher Beirat, Trägerbeirat
(1) Zur Unterstützung des Forums Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg werden ein unabhängiger wissenschaftlicher Beirat und ein Trägerbeirat eingerichtet.
(2) Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt das Forum Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg durch wissenschaftliche Beratung. Er bringt den aktuellen Stand der Wissenschaft im Bereich der frühkindlichen Bildung ein und fördert eine enge Verzahnung von Forum Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg mit führenden wissenschaftlichen Einrichtungen.
(3) Der Trägerbeirat bringt die unterschiedlichen Perspektiven der öffentlichen und freien Träger in Bezug auf die qualitative Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ein.
(4) Die Mitglieder der Beiräte werden vom Kultusministerium bestellt und abberufen.
(5) Das Nähere regelt das Kultusministerium in einer Verwaltungsvorschrift.
Fußnoten ...
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-Fr%C3%BChKiBiFoGBWpP4&psml=sammlung.psml&max=true&bs=21
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=Fr%C3%BChKiBiFoG+BW+%C2%A7+4&psml=sammlung.psml&max=true&bs=21