Erweiterte Suche
|
Hilfe
Startseite
Suchergebnisse insgesamt:
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983
Inhaltsverzeichnis
§ 1 - § 22 1. TEIL - Das Schulwesen
§ 23 - § 26 2. TEIL - Die Schule
§ 27 - § 31 3. TEIL - Errichtung und Unterhaltung von Schulen
§ 32 - § 37 4. TEIL - Schulaufsicht
§ 32 - Grundsätze
§ 33 - Untere Schulaufsichtsbehörde
§ 34 - Obere Schulaufsichtsbehörde
§ 35 - Oberste Schulaufsichtsbehörde
§ 35a - Zulassung von Lehr- und Lernmitteln
§ 36 - Aufsicht über die Erfüllung der dem Schulträger obliegenden Angelegenheiten
§ 37 - Besondere Schulaufsichtsbeamte
§ 38 - § 54 5. TEIL - Lehrkräfte, Schulleitung; Lehrerkonferenzen, Schulkonferenz; örtliche Schulverwaltung
§ 55 - § 71 6. TEIL - Mitwirkung der Eltern und der für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule; Schülermitverantwortung; Landesschulbeirat
§ 72 - § 92 7. TEIL - Schüler
§ 93 - § 95 8. TEIL - Schulgeld- und Lernmittelfreiheit, Erziehungsbeihilfen
§ 96 - § 100 9. TEIL - Religionsunterricht
§ 100a - § 100b 10. TEIL - Ethikunterricht, Geschlechtserziehung
§ 101 - § 106 11. TEIL - Staatliche sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat und sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat in freier Trägerschaft
§ 107 - § 118 12. TEIL - Schlußvorschriften
Dokument
8
von
754
zur Gesamtansicht
Einzelnorm
Aktuelle Gesamtausgabe
Gesamtausgaben-Liste
Vorherige Fassung
Amtliche Abkürzung:
SchG
Dokumenttyp:
Gesetz
Quelle:
Gliederungs-Nr:
2200
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
in der Fassung vom 1. August 1983
Aktuell gültige Fassung der Gesamtausgabe
SchG gültig ab: 01.01.2021 - gültig bis: 31.07.2022
Frühere Fassungen der Gesamtausgabe ...
Zukünftige Fassungen der Gesamtausgabe
SchG gültig von: 01.08.2022
Dokument
8
von
754