§ 2
Übergangsbestimmungen
Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/2019 die Klassen 2 bis 4 besuchen, gilt diese Verordnung in der am 31. Juli 2018 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss der Grundschule weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2018/2019 in der Klassenstufe 1 befand.
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