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Bewerberkreis
In das Listenauswahlverfahren werden nur Bewerberinnen und Bewerber einbezogen, die über eine in Baden-Württemberg erworbene oder als gleichwertig anerkannte Lehrbefähigung verfügen, sich fristgerecht beworben haben und in die Bewerberlisten der jeweiligen Bewerbergruppe aufgenommen wurden.
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