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Sonstige Bewerberinnen und Bewerber
- 13.1
In besonders begründeten Einzelfällen können insbesondere an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie in den Fächern Sport, Musik und Bildende Kunst bei dauerhaftem Bedarf sonstige Bewerberinnen und Bewerber, die bereits langjährige Tätigkeiten im öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg bei entsprechend positiver Beurteilung nachweisen können, unbefristet als Tarifbeschäftigte eingestellt werden, sofern absehbar keine Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Lehrbefähigung zur Verfügung stehen.
Die Bewerbung erfolgt jeweils ausschließlich online über die Internetseite www.lehrer-online-bw.de. Die Vorauswahl erfolgt bei den Regierungspräsidien im Einvernehmen mit den zuständigen Personalvertretungen. Die abschließende Auswahl wird durch das Kultusministerium in Abstimmung mit den Regierungspräsidien und der Hauptpersonalvertretungen vorgenommen. Die Beauftragte für Chancengleichheit des Kultusministeriums ist zu beteiligen. Ebenfalls zu beteiligen ist die zuständige Schwerbehindertenvertretung, wenn schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber am Verfahren teilnehmen.
- 13.2
Diplomsportlehrkräfte, Gymnastiklehrkräfte und sonstige Ein-Fach-Lehrkräfte können im Übrigen grundsätzlich nicht in den Schuldienst des Landes übernommen werden. Stehen Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Lehrbefähigung nicht zur Verfügung, können ausnahmsweise stundenweise Lehraufträge oder befristete Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen werden. Hierfür ist zuvor die Zustimmung des Kultusministeriums einzuholen.
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