§ 23
Wiederholung der Zusatzprüfung
Wer nur die Zusatzprüfung nicht besteht, kann sie einmal zum nächsten regulären Prüfungstermin ohne erneuten Besuch der Berufsschule wiederholen. In diesem Fall zählen bei der Ermittlung der Endnoten in den Fächern der Zusatzprüfung die ursprünglichen Anmeldenoten und die in den einzelnen Prüfungsteilen erzielten Noten jeweils einfach.
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