§ 1
Bildungsgang
(1) Ziel des Kollegs ist es, Erwachsene, die bereits eine mehrjährige berufliche Tätigkeit ausgeübt haben, zur Hochschulreife zu führen.
(2) Der Bildungsgang an den Kollegs gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und das nachfolgende Kurssystem mit vier Schulhalbjahren. Bei entsprechender Eignung können Bewerberinnen und Bewerber auch direkt in das Kurssystem eintreten. Die Abiturprüfung bildet den Abschluss des Kollegs.
Fußnoten ...
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