§ 13
Ort und Termine der Abiturprüfung
(1) Die Abiturprüfung wird an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Kollegs abgehalten.
(2) Die Abiturprüfung findet einmal jährlich statt. Wer aus wichtigen Gründen an der Teilnahme ganz oder teilweise verhindert war, kann an einer Nachprüfung teilnehmen. Die Termine der schriftlichen Prüfung werden vom Kultusministerium, die der mündlichen Prüfung von der zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde festgelegt.
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