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Verordnung des Kultusministeriums über den Bildungsgang und die Abiturprüfung an den Kollegs (Kolleg-Verordnung - KollegVO) vom 19. Oktober 2018
§ 1 - § 5 ABSCHNITT 1 - Allgemeines, Einführungsphase
§ 6 - § 10 ABSCHNITT 2 - Kurssystem
§ 11 - § 17 ABSCHNITT 3 - Gesamtqualifikation und Abiturprüfung
§ 21 - § 22 ABSCHNITT 4 - Übergangsbestimmungen
§ 21 - Fortgeltung bisherigen Rechts
§ 22 - Wiederholung der Abiturprüfung
Anlage 1 - Stundentafel der Einführungsphase
Anlage 2 - Ermittlung des Ergebnisses im Block I der Gesamtqualifikation
Anlage 3 - Tabelle für die Ermittlung des vierfach gewerteten Prüfungsergebnisses bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem Fach
Anlage 4 - Umrechnung der Gesamtpunktzahl in eine Gesamtnote
Anlage 5 - Stundentafel des Vorkurses und der Einführungsphase im altsprachlichen Kolleg
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Einzelnorm
Aktuelle Gesamtausgabe
Gesamtausgaben-Liste
Amtliche Abkürzung:
KollegVO
Dokumenttyp:
Verordnung
Quelle:
Gliederungs-Nr:
2215
Verordnung des Kultusministeriums über den Bildungsgang und die Abiturprüfung an den Kollegs
(Kolleg-Verordnung - KollegVO)
Vom 19. Oktober 2018
*)
Aktuell gültige Fassung der Gesamtausgabe
KollegVO gültig ab: 13.07.2019
Frühere Fassungen der Gesamtausgabe
KollegVO gültig von: 17.11.2018 gültig bis: 12.07.2019