§ 22
Wiederholung der Abiturprüfung
Für Kollegiatinnen und Kollegiaten, die im Schuljahr 2020/2021 die Abiturprüfung wiederholen, gilt Folgendes:
- 1.
der Unterricht wird im neugestalteten Kurssystem wiederholt; es gelten die Bestimmungen dieser Verordnung, wobei die bisher besuchten Kurse in die nach dieser Verordnung vorgesehenen Kurse umgedeutet werden,
- 2.
soweit erforderlich treffen die oberen Schulaufsichtsbehörden im Einzelfall weitere Regelungen, die für eine ordnungsgemäße Wiederholung in den letzten beiden Kurshalbjahren oder in der Abiturprüfung erforderlich sind.
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