§ 15
Untere Disziplinarbehörde
Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung ist Dienstvorgesetzter für die Beamtinnen und Beamten am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung und an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte als untere Disziplinarbehörde nach § 4
Satz 1 Nummer 3 des Landesdisziplinargesetzes.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:
http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-KuMinBGuaZustVBW2014V4P15&psml=sammlung.psml&max=true&bs=21
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://gelbe-sammlung.kultus-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=KuMinBGuaZustV+BW+%C2%A7+15&psml=sammlung.psml&max=true&bs=21