[Vorherige Fassung]
§ 3
Pseudonymisierung von Individualdaten
für statistische Auswertungen
Das IZLBW überführt Schüler- und Lehrerdaten pseudonymisiert in die Auswertungsdatenbank des Verfahrens ASD-BW. Das Pseudonym ist so zu gestalten, dass Bildungsbiographien nachvollzogen werden können. Die Pseudonymisierung ist nach dem Stand der Technik durchzuführen.
§ 3 - Pseudonymisierung von Individualdaten für statistische Auswertungen [Ausgewählte Fassung vom 19.02.2019, gültig ab 01.03.2019] ...
Fassungsvergleich ...
§ 3
Pseudonymisierung von Individualdaten
für statistische Auswertungen
Das IZLBWDie BITBW überführt Schüler- und Lehrerdaten pseudonymisiert in die Auswertungsdatenbank des Verfahrens ASD-BW. Das Pseudonym ist so zu gestalten, dass Bildungsbiographien nachvollzogen werden können. Die Pseudonymisierung ist nach dem Stand der Technik durchzuführen.