§ 31
Übergangsvorschriften
Diese Verordnung gilt erstmalig für Studienreferendarinnen und Studienreferendare, deren Vorbereitungsdienst im Januar 2021 beginnt. Wer vor dem Zulassungstermin Januar 2021 in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden ist, wird nach der zuletzt geänderten Fassung vom 19. Februar 2019 ausgebildet und geprüft.
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