§ 30
Teile und Zeitpunkt der Schulfremdenprüfung
Die Schulfremdenprüfung besteht aus einer praktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Sie findet einmal jährlich, in der Regel zusammen mit der schulischen Abschlussprüfung an den öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, statt.
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