Vertrag
Vertrag
zwischen dem Freistaat Baden und der Vereinigten
Evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens
Der Badische Staat, vertreten durch das Badische Staatsministerium, und die Evangelisch-protestantische Landeskirche Badens, vertreten durch die Evangelische Kirchenregierung, die in dem Wunsche einig sind, die Beziehungen zwischen dem Badischen Staat und der Vereinigten Evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens den veränderten Verhältnissen anzupassen, haben beschlossen, sie in einem förmlichen Vertrage dauernd zu ordnen.
Zu diesem Zweck hat das Badische Staatsministerium zu seinen Bevollmächtigten
den Herrn Badischen Staatspräsidenten und Minister der Justiz Dr. Josef Schmitt,
den Herrn Badischen Minister des Kultus und Unterrichts Dr. Eugen Baumgartner und
den Herrn Badischen Minister der Finanzen Dr. Wilhelm Mattes
und
die Evangelische Kirchenregierung zu ihren Bevollmächtigten
den Herrn Kirchenpräsidenten D. Klaus Wurth und
den Herrn Oberkirchenrat Dr. Otto Friedrich
ernannt, die nach Austausch ihrer für gut und richtig besundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:
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