§ 4
Maßgebende Fächer
Für die Versetzung und für den Abschluss sind die Leistungen in den maßgebenden Fächern entscheidend. Maßgebende Fächer sind alle in der Stundentafel angegebenen Fächer mit Ausnahme der Wahlfächer und des Faches Orchesterpraxis, für das jedoch für alle Schülerinnen und Schüler Teilnahmepflicht besteht. In allen Bildungsgängen ist das Fach Akkordeon Hauptfach.
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